Wie die Wärmewende gelingen kann

Wie die Wärmewende gelingen kann

Weinheim kommt bei der Wärmeplanung voran - Entwurf geht ab 16. August in die erneute Offenlage – Ziel: Klimaneutralität 2040
Weinheim. Die Gebäude in Weinheim werden hauptsächlich mit Gas und Öl beheizt. Dadurch verursacht der Gebäudesektor etwa ein Drittel der schädlichen Treibhausgase. Damit das Klima geschützt wird, sollen die Gebäude künftig nicht mehr mit fossilen Energien, sondern mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Doch dafür ist eine grundlegende Veränderung im Bereich der Wärmeversorgung erforderlich. Wie die Wärmewende in Weinheim gelingen kann, wird aktuell von der Stadtverwaltung, den Stadtwerken Weinheim und einem Fachbüro erarbeitet.
Die kommunale Wärmeplanung soll aufzeigen, welche Technologien in welchem Umfang in welchen Stadtteilen bis 2040 zum Einsatz kommen könnten und wie sich der Technologie- und Energieträgermix bis dahin entwickeln muss. Allerdings kann die Wärmeplanung keine Aussagen über die tatsächliche Erschließbarkeit und Wirtschaftlichkeit der beschriebenen Wärmeversorgungspotenziale geben. Das muss weiter in Machbarkeitsstudien und schließlich in einer konkreten Umsetzungsplanung geprüft werden. Darauf hat jetzt Jutta Ehmsen, Leiterin des Amtes für Klimaschutz, Grünflächen und technische Verwaltung hingewiesen.
Zunächst wurde das Gebiet von Weinheim entlang von Straßenzügen in 120 Bereiche unterteilt. Für jeden Teilbereich wurden die vorherrschende Heizungsart und der Wärmebedarf ermittelt. Diese Bestandsanalyse dient als Ausgangsbasis für die weitere Planung. Darauf aufbauend wurde abgeschätzt, in welchem Umfang der Wärmebedarf durch die energetische Sanierung der Gebäude gesenkt werden kann.


Größtmögliche Transparenz

Die Bestands- und Potenzialanalyse zur Wärmeplanung lagen bereits von Mitte Mai bis Ende Juni 2023 öffentlich aus. In dieser Zeit sind etliche Anregungen aus der Bürgerschaft eingegangen. Diese werden geprüft und, dort wo sinnvoll, in die Planung eingearbeitet. Dem Gemeinderat werden die Anmerkungen und Einwendungen bei der Beschlussfassung über die Wärmeplanung in anonymisierter Form vorgelegt und es wird dargestellt, inwiefern sie berücksichtigt wurden.

In der Zwischenzeit wurde die Wärmeplanung fortgeführt und die Wärmewendestrategie sowie die als Erstes umzusetzenden Maßnahmen erarbeitet. Stadtwerke und Stadt Weinheim wollen den Entwurf des Endberichts transparent machen und legen ihn samt Plänen erneut öffentlich aus. Die Unterlagen können in der Zeit vom 16. August bis 19. September unter www.weinheim.de/waermeplanung oder bei der Stadtbibliothek Weinheim im Rahmen der Öffnungszeiten eingesehen werden. Anmerkungen und Einwendungen können im genannten Zeitraum per E-Mail an waermeplanung@weinheim.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Klimaschutz, Grünflächen und technische Verwaltung, Postfach 10 09 61, 69449 Weinheim vorgebracht werden.

In dem gemeinsam erarbeiteten Wärmeplan wird dargestellt, welche Potenziale an erneuerbaren Energien in Weinheim bestehen. So werden Gebiete ausgewiesen, in denen das bereits bestehende Fernwärmenetz verdichtet oder ein neues Fernwärmenetz aufgebaut wird und solche, für die eine dezentralen Wärmeversorgung vorgesehen wird. Für die dezentrale Wärmeversorgung bieten sich hauptsächlich Erd- oder Luftwärmepumpen, vereinzelt aber auch Pelletheizungen an.
Der Ausbau der Fernwärme wird voraussichtlich vor allem in der Weststadt erfolgen, da diese Bereiche als Verdichtung des bestehenden Netzes und als dessen Erweiterung günstig zu erschließen sind und es im Bereich des Geschosswohnungsbaus einen hohen Wärmeverbrauch gibt. Wie weit das Wärmenetz ausgebaut werden kann, hängt davon ab, in welchem Umfang erneuerbare Energien für dessen Betrieb vorhanden sind. Eine dezentrale Wärmeversorgung wird in der Regel dort vorgesehen, wo die Bebauungsdichte relativ gering und der Anschluss an ein Wärmenetz recht weit wäre.

In den Übersichtskarten zur Wärmeplanung werden die Gebiete gemäß der überwiegend ermittelten künftigen Versorgungsart farblich gekennzeichnet. Die Festlegung eines Versorgungsgebiets bedeutet aber nicht, dass ausschließlich eine Versorgungsart möglich ist, sondern dass dieses Areal mehrheitlich für diese Versorgungsart geeignet ist.
Die Gebäudeeigentümer können - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben - weiterhin über die eingesetzte Technik bei Ersatz ihrer Heizungsanlage entscheiden. Für jedes Gebäude müssen die technische Eignung der Anlage, die Verfügbarkeit von Energieträgern und Flächen sowie Genehmigungsfragen individuell geklärt werden. Diese Fragen müssen dann jedoch mit einem Energieberater und dem Sanitär- und Heizungshandwerk besprochen werden. Für Grundstücke, die in einem möglichen Fernwärmegebiet liegen oder daran angrenzen, sollte die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses beim Netzbetreiber angefragt werden, empfiehlt Alexander Skrobuszynski, Geschäftsführer der Stadtwerke Weinheim.

 

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